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Bestattungsgärten-Kalkulator

Südfriedhof Flur 50 - Garten der Lichter
Sarg Nr.

Vielen Dank für Ihr Interesse an der ausgewählten Grabstätte! Mit der Anforderung eines Angebotes übermitteln Sie uns Ihren Reservierungswunsch. Es handelt sich NICHT um eine verbindliche Zusage der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner, diese Stelle freizuhalten. Ergänzend empfehlen wir Ihnen die Beratung vor Ort durch den zuständigen Friedhofsgärtner der Arbeitsgemeinschaft. Ihre Anfrage wird von uns weitergeleitet.

  • Sarg-Bestattung

    2 Sarg-Bestattungen möglich (davon 1x in Tieflage);
    alternativ 1 Sarg und 1 Urne möglich

  • Grabstätte mit Grabbepflanzung und Grabpflege

    • inklusive saisonalem Blumenbeet
    • inklusive Grabmal nach Katalogauswahl
    • Aufstellen des Grabmals durch einen Steinmetz-Fachbetrieb
    • inklusive Beschriftung
    • inklusive Standsicherheitsprüfung bei stehenden Grabmalen
    • zuzüglich städtische Grabnutzungs- und Beisetzungsgebühren

    Gärtnerische Jahrespflege bei Reservierung zu Lebzeiten

    wird bei Reservierungswunsch zusätzlich zum Vorsorge-Vertrag berechnet (jährlich) inkl. 19% ges. MwSt

    312,00 € p.a.

    Die Pflicht zur Bezahlung der jährlichen Reservierungspflege entfällt im Falle der Aktivierung eines Vorsorgevertrages nach Beisetzung des Erstverstorbenen

    Dauergrabpflege-Vertrag Gesamtkosten 25 Jahre

    für (1) oder (2) Beisetzungen inkl. 19% ges. MwSt. und 6% Verwaltungsgebühr GKF (zzgl. städt. Gebühren – siehe unten)

    15.347,48 € (1)

    17.451,05 € (2)

  • Städtische Gebühren

    Die Gebühren für den Graberwerb sind nur bei Vorsorge-Verträgen in der Kostenaufstellung enthalten; im akuten Sterbefall erfolgt die Abrechnung über den Bestatter. Bei Übernahme der Städtischen Gebühren in den Dauergrabpflege-Vertrag fallen ebenfalls 6% Verwaltungsgebühr auf Nutzungsrechte und Genehmigungsgebühren an. Die Abwicklung des notwendigen Schrift- und Zahlungsverkehrs erfolgt dann über die Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG.

    1.945,00 € Nutzungsrechte für Wahlgrab (Ersterwerb 25 Jahre)

    + 346,00 € Genehmigungsgebühr für Grabmal

    Bitte beachten Sie, dass die Friedhofsverwaltung in jedem Beisetzungsfall Kosten für die Bestattung in Höhe von 775,00 Euro (Sarg) bzw. 349,00 Euro (Urne) erhebt. Die Kosten für die Einäscherung sind bei dem jeweiligen Bestatter zu erfragen.

  • Sonstiges

    Bitte beachten Sie die besonderen Nutzungsbedingungen der Bestattungsgärten Köln, die dem Abschluss eines Dauergrabpflege-Vertrages zugrunde liegen!