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Bestattungsgärten-Kalkulator

Friedhof Melaten Flur S - Garten der Engel
Sarg Nr.

Vielen Dank für Ihr Interesse an der ausgewählten Grabstätte! Mit der Anforderung eines Angebotes übermitteln Sie uns Ihren Reservierungswunsch. Es handelt sich NICHT um eine verbindliche Zusage der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner, diese Stelle freizuhalten. Ergänzend empfehlen wir Ihnen die Beratung vor Ort durch den zuständigen Friedhofsgärtner der Arbeitsgemeinschaft. Ihre Anfrage wird von uns weitergeleitet.

  • Sarg / Urne

  • Grabstätte mit Grabbepflanzung und Grabpflege

    • zuzüglich städtische Grabnutzungs- und Beisetzungsgebühren

    Dauergrabpflege-Vertrag Gesamtkosten

    inkl. 19% ges. MwSt. und 7% Verwaltungsgebühr GKF (zzgl. städt. Gebühren – siehe unten)

    501,28 € Frühgeburten (Nutzung 3 Jahre)

    1.476,23 € Kindergräber (Nutzung 10 Jahre)

  • Städtische Gebühren

    Die Gebühren für den Graberwerb sind nur bei Vorsorgeverträgen in der Kostenaufstellung enthalten. Im akuten Sterbefall erfolgt die Abrechnung über die Friedhofsverwaltung oder optional über den Bestatter. Der notwendige Schrift- und Zahlungsverkehr wird dann von der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG abgewickelt.

    52,00 € für Frühgeburten (Nutzung 3 Jahre)

    736,00 € für Kindergräber (Nutzung 10 Jahre)

    Bitte berücksichtigen Sie, dass die Friedhofsverwaltung in jedem Beisetzungsfall Kosten für die Bestattung in Höhe von

    194,00 € für Sondergrabstätte für Tot-/Fehlgeborene

    388,00 € für Kindergrabstätte für Verstorbene bis 5. Lebensjahr

    775,00 € für Wahlgrabstätte ab 5. Lebensjahr

    erhebt.

  • Sonstiges

    Bitte beachten Sie die besonderen Nutzungsbedingungen der Bestattungsgärten Köln, die dem Abschluss eines Dauergrabpflege-Vertrages zugrunde liegen!

Sie haben Fragen?

Gerne informieren wir Sie über die Bestattungsgärten. Rufen Sie uns an, schreiben Sie eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Telefon: 0221-52 56 58