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Bestattungsgärten-Kalkulator

Friedhof Lohmar-Ort - Garten der Lichter
Sarg Nr.

Vielen Dank für Ihr Interesse an der ausgewählten Grabstätte! Mit der Anforderung eines Angebotes übermitteln Sie uns Ihren Reservierungswunsch. Es handelt sich NICHT um eine verbindliche Zusage der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner, diese Stelle freizuhalten. Ergänzend empfehlen wir Ihnen die Beratung vor Ort durch den zuständigen Friedhofsgärtner der Arbeitsgemeinschaft. Ihre Anfrage wird von uns weitergeleitet.

  • Sarg-Bestattung

    2 Sarg-Bestattungen möglich (davon 1x in Tieflage);
    alternativ 1 Sarg und 1 Urne möglich

  • Grabstätte mit Grabbepflanzung und Grabpflege

    • inklusive Grabmal (Gedenksäule) nach Katalogauswahl, ohne Einzelbeet
    • inklusive Beschriftung
    • zuzüglich städtische Grabnutzungs- und Beisetzungsgebühren

    Gärtnerische Jahrespflege bei Reservierung zu Lebzeiten

    wird bei Reservierungswunsch zusätzlich zum Vorsorge-Vertrag berechnet (jährlich) inkl. 19% ges. MwSt

    214,00 € p.a.

    Die Pflicht zur Bezahlung der jährlichen Reservierungspflege entfällt im Falle der Aktivierung eines Vorsorgevertrages nach Beisetzung des Erstverstorbenen

    Dauergrabpflege-Vertrag Gesamtkosten 30 Jahre

    für (1) oder (2) Beisetzungen inkl. 19% ges. MwSt. und 6% Verwaltungsgebühr GKF (zzgl. städt. Gebühren – siehe unten)

    14.727,96 € (1)

    16.878,27 € (2)

  • Städtische Gebühren

    Die Gebühren für den Graberwerb sind nur bei Vorsorge-Verträgen in der Kostenaufstellung enthalten; im akuten Sterbefall erfolgt die Abrechnung über den Bestatter. Bei Übernahme der Städtischen Gebühren in den Dauergrabpflege-Vertrag fallen ebenfalls 6% Verwaltungsgebühr auf Nutzungsrechte und Genehmigungsgebühren an. Die Abwicklung des notwendigen Schrift- und Zahlungsverkehrs erfolgt dann über die Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG.

    2.200,00 € Nutzungsrechte für Wahlgrab (Ersterwerb 30 Jahre)

    + 56,00 € Genehmigungsgebühr für Grabmal

  • Sonstiges

    Bitte beachten Sie die besonderen Nutzungsbedingungen der Bestattungsgärten Köln, die dem Abschluss eines Dauergrabpflege-Vertrages zugrunde liegen!